Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Berichtigung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Gemeindevertreterversammlung und zur Wahl des Ausländerbeirats am 14. März 2021 in Mainhausen
Punkt 4 d) wird wie folgt berichtigt:
d)
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten oder einer Vertreterin bzw. einem Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für Mainhausen sind das 27 Unterstützungsunterschriften bei der Wahl der Gemeindevertretung und 5 Unterstützungsunterschriften bei der Wahl zum Ausländerbeirat. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Jede und jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen, § 11 Abs. 4 KWG.
Diese Rechtsänderung durch den neu eingefügten § 68a Nr. 1 KWG tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen in Kraft.
Mainhausen, 19. Dezember 2020
Marco Jähner
Gemeindewahlleiter