Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen

Gebührenordnung
für die Benutzung des Campingplatzes und der Badeseen der Gemeinde Mainhausen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.F der Bekanntmachung vom 07.03.2005 ( GVBI. I S. 142 ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBL I S. 318),

§§ 1, 2 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBL S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung am 08.12.2020 folgende Änderung der Gebührenordnung vom 20.11.2019 beschlossen:

1.Camping- und Abstellgebühren

1.a) Dauerstellplatz mit Stromanschluss

Dauerstellplatz mit Stromanschluss (Euro pro m² und Jahr)

10,10 €

Stromzählermiete

25,00 €

Preis pro Kilowattstunde

0,40 €

Müllabfuhrpauschale

80,00 €

Allgemeine Betriebskosten incl. 15 Übernachtungen und Eintrittsgebühr für Besucher

55,00 €

Hunde

25,00 €

Personenpauschale
   Erwachsene ab 16 Jahre (ab der 3. Person)
   Kinder von 6-15 Jahre (nicht zur eigenen Familie gehörend)

55,00 €
25,00 €  

2. Wohnwagen auf dem gepachteten Dauerstellplatz

50,00 €

Arbeitsstunde pro Mitarbeiter für eine Räumung

35,00 €

Räumung Dauerstellplatz pro m³ umbauten Raum aller Gebäude

45,00 €

Verwaltungsgebühr Vertragsabschluss

75,00 €

Verwaltungsgebühr Vertragsauflösung

75,00 €

Pfand für Schlüssel/Einfahrtskarte je Stück

15,00 €

Austausch je defekter Einfahrtskarte

7,50 €

1.b) Wasser und Kanalgebühren

Bei den Stellplätzen, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, wird der Wasserverbrauch durch die Wasseruhr gemessen. Die entnommene Menge Frischwasser wird auch zur Ermittlung der Kanalgebühr zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Kanal- und Wassergebühr wird der Kubikmeterpreis zugrunde gelegt, der jeweils in d er Wasserversorgungssatzung und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Mainhausen festgesetzt ist. Die Jahresgebühr für die Miete der Wasseruhr / die Gebühr für die Zurverfügungstellung der Wasserleitung / Abwasserentsorgungsanlage wird auf 50,00 € festgesetzt.

1.c) Kinder unter 6 Jahren haben grundsätzlich freien Eintritt. Der Zutritt ist jedoch nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet.


2.Tages- / Touristenstellplatz
/Gebühren jeweils pro Tag)
   (Abreise bis spätestens 11:00 Uhr des nächsten Tages)

a)

Wohnwagen incl. 1 PKW 1. Reihe

11,50 €

b)

Wohnwagen incl. 1 PKW

10,50 €

c)

Wohnmobil 1. Reihe

11,50 €

d)

Wohnmobil

10,50 €

e)

Wohnmobil XXL (über 9 m Gesamtlänge)

14,50 €

f)

Kleines Zelt (bis zu 2 Personen)

6,00 €

g)

Großes Zelt (bis zu 4 Personen)

9,50 €

h)

Großraumzelt ab 5 ausgewiesenen Schlafplätzen

11,50 €

i)

Kleiner Pavillon (3 x 3 m)

6,00 €

j)

Großer Pavillon (6 x 3 m)

10,00 €

k)

Aufenthalt für Erwachsene (ab 16 Jahre)
Aufenthalt für Kinder und Jugendliche von 6-15 Jahren

5,50 €
3,00 €

l)

Sicherheitsgebühr (Juni bis August) pro Person ab 16 Jahre/Nacht

0,30 €

m)

Kleinzelt mit Fahrrad einschl. Personengebühr (Radfahrerplatz)

8,50 €

n)

Late-Checkout bis 18 Uhr
   Erwachsene ab 16 Jahre (soweit verfügbar)
   Jugendliche von 6-15 Jahre (soweit verfügbar)

5,00 €
3,50 €

o)

Tagesgäste
   ab 16 Jahre
   von 6-15 Jahre

3,50 €
1,80 €

p)

Strom je Kilowattstunde

0,60 €

q)

Strompauschale pro Stellplatz und Tag

3,20 €

r)

Warmdusche je Duschmünze

1,20 €

s)

Waschmaschine je Waschmünze a`45 Minuten

2,00 €

t)

Hunde

2,00 €

u)

Müllgebühr je Stellplatz und Nacht

1,50 €

v)

Abstellen von Fahrzeugen
   Auto
   Motorrad
   Fahrrad (gebührenfrei)
   Kühlanhänger pro Tag
   Arbeitsstunde pro Mitarbeiter


  3,00 €
  1,00 €
  /
  8,00 €
35,00 €

w)

Reservierungsgebühr pro Tag (wird bei der Abreise verrechnet)

5,00 €

x)

Saisonstellplätze von April bis Oktober pro Monat
1 Wohnwagen incl. PKW/Wohnmobil 2 Erwachsene und 2 Kinder

 

400,00 €

y)

Rabatte in der Zwischen- und Nebensaison
(anwendbar auf Person/Übernachtung)
   Zwischensaison   15.03. bis 10.04. und 01.10. bis 15.11.
   Nebensaison       01.01. bis 14.03. und 16.11. bis 31.12.

 

-15%
-25%


3.)
Abstellen eines Wohnwagens oder Wohnmobils
      

bis zu 6 Monate ohne Nutzung 150,00 €
7 - 12 Monate ohne Nutzung 300,00 €

 

4.) Monteurstellplätze

Nutzung bis 1 Monat Tagescamper-Preis

Nutzung ab 2 Monate (pro Monat)
(ab der 2. Person fallen zusätzl. Personengebühren an)

230,00 €

 

5.) Hüttenvermietung

Hütte für 4 Personen incl. Personengebühr, Wasser, Abwasser, Strom
Kaution für alle Hütten (pauschal 80,00 €)

Hütte 190 (überdachter Wohnwagen mit Terrasse)
pro Tag
pro Woche
Pauschale für Endreinigung

  42,00 €
260,00 €
  33,00 €

Hütte 184/Hütte 206 (feste Hütte mit eingebautem Wohnwagen)
pro Tag
pro Woche
Pauschale für Endreinigung

  48,00 €
295,00 €
  38,00 €


6.) Vermietung der Jugendcamps

Schulklassen oder Jugendgruppen bis zu 32 Personen
   pro Tag und Person
 
  9,50 €
   Pauschale für Endreinigung pro Wohncontainer 20,00 €
   Kaution (Pauschal) 80,00 €
   Reservierungsgebühr pro Tag/Container
   (wird bei der Abreise verrechnet)
15,00 €

Tagesmiete für das Jugendcamp (11.00 Uhr bis 20.00 Uhr)

bis zu 25 Personen 55,00 €
jede weitere Person   3,50 €


Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Mainhausen, den 18.12.2020

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Mainhausen

Torsten Reuter
Erster Beigeordneter