Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Bebauungsplan „Sondergebiet Logsitik“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19.03.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der folgenden Karte zu entnehmen:
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“
Beabsichtigte Planung:
Die Gemeindevertretung hat am 19.03.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Logistikzentrums geschaffen werden. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 65 in Flur 6 der Gemarkung Zellhausen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses.
Dabei soll für das ca. 4 Hektar große Grundstück ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Logistik festgesetzt werden. Die Bebauung soll mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und festgesetzten Gebäudehöhen erfolgen. Die äußere Erschließung soll weiterhin über die vorhandenen Kreis- sowie Gemeindestraßen erfolgen.
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Mainhausen, den 25.03.2020
Torsten Reuter
Erster Beigeordneter