Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Bebauungsplan „Humboldtstraße 21“ im Ortsteil Mainflingen
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Humboldtstraße 21“ im Ortsteil Mainflingen nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit
vom 07.04.2020 bis 11.05.2020
im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Mainflingen, Humboldtstraße 46 - 48, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
dienstags | 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
mittwochs | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
donnerstags | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
freitags | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite des Planungsbüros unter www.planungsbuero-fuer-staedtebau.de/beteiligungsverfahren abgerufen werden.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Mainflingen Flur 1 Nr. 167/1 (Anwesen Humboldtstraße 21).
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Mainhausen, den 27.03.2020
Torsten Reuter
Erster Beigeordneter