Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Beabsichtigte Planung - Humboldtstr. 21:
Die Gemeindevertretung hat am 17.12.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S 3634) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück 21 beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Grundstücke Gemarkung Mainflingen, Flur 1, Nr. 161, 165/2, 167 und 168 (Anwesen Humboldtstraße 21).
Durch diesen Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um im Bereich des Anwesens Humboldtstraße 21 ein zweigeschossiges Wohngebäude mit insgesamt 6 Wohnungen errichten zu können. Der Bauherr verpflichtet sich, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens anfallenden Kosten zu übernehmen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Mainhausen, den 16.01.2020
Torsten Reuter
Erster Beigeordneter