Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Bebauungsplan „Zellhausen Süd“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19.02.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Karte zu entnehmen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan „Zellhausen Süd“
Beabsichtigte Planung: Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs und der knappen Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums wird neues Bauland ausgewiesen. Mit dem Bebauungsplan werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Erschließung zusätzlicher Wohnbauflächen geschaffen. Der Bebauungsplan kann aus dem bestehenden regionalen Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden.
Mainhausen, den 22.02.2019 Ruth Disser, Bürgermeisterin