Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen

Bebauungsplan „Recyclingzentrum ehemalige Sandgrube“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18.09.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Sandgrube südöstlich der Babenhäuser Straße und südwestlich der Bundesautobahn A3 in der Gemarkung Zellhausen beschlossen hat.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan „Recyclingzentrum ehemalige Sandgrube“

Beabsichtigte Planung:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Nutzungen und bauliche Anlagen vor Ort wie z.B. Sieb- und Brecheranlagen zum Recycling von Bauschutt,
zur Annahme und Aufbereitung von Grünschnitt und Holz planungsrechtlich abzusichern bzw. zu ermöglichen. Dies schließt auch die Verlagerung der im Gewerbegebiet im Ortsteil
Zellhausen vorhandenen Sortieranlage und die Zusammenführung an dem gemeinsamen Standort mit ein.

Der Geltungsbereich der Teilfläche A umfasst die Flurstücke Gemarkung Zellhausen, Flur 9 Nr. 23 (teilweise), 25 (teilweise) und 33/1(teilweise).
Als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen werden die Flurstücke Gemarkung Zellhausen, Flur 3 Nr. 509 (Teilfläche B) und Nr. 511 (Teilfläche C) in den räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes einbezogen. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche kann hier hinterlegten Karte entnommen werden.

In einer öffentlichen Versammlung am Donnerstag, dem 30.08.2018 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Mainhausen im Ortsteil Zellhausen Rheinstraße 3, 63533 Mainhausen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, gegebenenfalls sich wesentlich unterscheidende Lösungen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. In dieser Versammlung wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.

Mainhausen, den 23.08.2018