Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Öffentliche Auslegung
Die Gemeinde Mainhausen hat in ihrer Sitzung vom 17.11.2015 den Bebauungsplan „Ehemaliges manroland-Areal“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am 04.12.2015 durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt; mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 12.12.2015 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich. In ihrer 7. Öffentlichen Sitzung am 07.02.2017 hat die Gemeinde Mainhausen beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern bzw. zu ergänzen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mainhausen, Fachbereich Bau 1, Humboldtstraße 46-48, 63533 Mainhausen (Untergeschoss) in der Zeit vom 10.07.2017 bis einschließlich 10.08.2017 während der Dienststunden für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt werden. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zur Planung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift gegeben werden.
Dienststunden:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Mainhausen, den 01.07.2017
Ruth Disser, Bürgermeisterin