Amtliche Bekanntmachung - Bodenrichtwerte zum 01.01.2016
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 29.02.2016 gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.
Die für den Bereich der Gemeinde Mainhausen ermittelten Bodenrichtwerte liegen
gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom
9. Mai bis 9. Juni 2016
während der Dienststunden bei der Gemeinde Mainhausen zur Einsicht offen.
Die zum Stichtag 01.01.2016 ermittelten Bodenrichtwerte können zudem voraussichtlich ab Juni 2016 kostenfrei auf der Internetseite www.boris.hessen.de im Bodenrichtwertinformationssystem für das Land Hessen eingesehen werden.
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte für den Bereich des Kreises Offenbach
Der Vorsitzende
gez. Schoeneck