Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung

Gebührenordnung für die Benutzung des Campingplatzes und der Badeseen der Gemeinde Mainhausen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.F der Bekanntmachung vom 07.03.2005 ( GVBI. I S. 142 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBL I S. 318), §§ 1, 2 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBL S. 134),

zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung am 29.03.2022 folgende Änderung der Gebührenordnung vom 08.12.2020 beschlossen:

Teil A wird wie folgt ergänzt:

7.) WLAN

Für den Erwerb von WLAN Tickets werden folgende Gebühren erhoben:

WLAN Ticket Tagescamping

1 Tag 1,00 €
3 Tage 2,50 €
1 Woche 5,00 €
1 Monat 20,00 €


WLAN Ticket Dauercamping (365 Tage)

1. Ticket kostenlos
2. Ticket 15,00 €
jedes weitere Ticket 25,00 €

 Teil B erhält folgenden Wortlaut:

 

 

Einzelkarten

Zehnerkarten

Dauerkarten

1.

Erwachsene

3,50 €

30,00 €

55,00 €

2.

Kinder von 6-17 Jahren,

Azubis und Studierende bis zum Ende Ihrer Ausbildung

Besitzer der hess. Ehrenkarte

FSJ-ler, Menschen mit Behinderung (mit Ausweis) (1)

 

 

2,20 €

 

 

17,00 €

 

 

30,00 €

3.

Einzelkarte ab 18:30 Uhr (2)

1,80 €

 

 

4.

Familienkarte

9,00 €

 

 


(1) Rabattierungen können nur bei Vorlage der jeweiligen Dokumente/Bescheinigungen gewährt werden.

(2) Bei Verlängerung der Badezeit verschiebt sich der Beginn der Rabattierung um die verlängerte Badezeit nach hinten.


Die Änderungen der Gebührenordnung werden zum 01.05.2022 wirksam.

Mainhausen, den 13.04.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen

 

Frank Simon, Bürgermeister