Amtliche Bekanntmachung
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Mainhausen für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 02.11.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 30.310.502,-- € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 29.158.940,-- € |
mit einem Saldo von | 1.151.562,-- € |
im außerordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,-- € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,-- € |
mit einem Saldo von | 0,-- € |
mit einem Überschuss von 1.151.562,--€
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
5.318.062,-- € |
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.718.500,-- € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.680.600,-- € |
mit einem Saldo von | - 2.962.100,-- € |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,-- € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 570.600,-- € |
mit einem Saldo von | - 570.100,-- € |
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.785.362,--€
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,-- EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 276 v.H.
b) für Grundstücke(Grundsteuer B) auf 394 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 357 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am 02.11.2021 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten:
12. a) im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 000,00 EUR je Kontenstelle;
bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Kontenansatzes
24, b) im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 500,00 EUR je Kontenstelle;
bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Kontenansatzes als unerheblich.
In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zu Leistung dieser Ausgabe zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung alsbald davon Kenntnis zu geben.
Mainhausen, den 03.11.2021
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Mainhausen
Frank Simon, Bürgermeister
Der Landrat des Kreises Offenbach hat am 18.01.2022 seine Genehmigung zur Haushaltssatzung und zum -plan der Gemeinde Mainhausen für das Jahr 2022 erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
G e n e h m i g u n g
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO in Verbindung mit in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme des in § 4 der oben genannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2 000 000,00 € (in Worten: zwei Millionen Euro)
Oliver Quilling, Landrat
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und die Haushaltspläne liegen zur Einsichtnahme vom 07.02.2022 bis zum 18.02.2022 bei den Verwaltungsstellen im Rathaus, Ortsteil Zellhausen, Rheinstraße 3, Zimmer Nr. 10 und im Rathaus von Mainflingen, Humboldtstraße 46-48, Zimmer Nr. 3, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Um vorherige Terminabsprache wird unter der Rufnummer 8900-23 gebeten.
Mainhausen, den 03.02.2022
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Mainhausen
Frank Simon, Bürgermeister