Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Sporthallen am 21.12.2021

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl., S. 318), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2018 (GVBl. I, S. 134),

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl., S. 274), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen in der Sitzung am 14.12.2021 die folgende Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Sporthallen der Gemeinde Mainhausen vom 30.10.2019 beschlossen:

Die Regelung im § 2 Abs. 8 erhält folgenden Wortlaut:

Für die Nutzung der Räumlichkeiten durch örtliche Vereine für Übungs- und Trainingsstunden und für den regulären Spielbetrieb werden folgende Gebühren pro Stunde erhoben:

Sporthalle Zellhausen

  6,-- Euro

Große Halle Mainflingen

  4,-- Euro

Kleine Halle Mainflingen

  2,-- Euro

Für die Berechnungen der Gebühren werden die tatsächlichen Belegungen zugrunde gelegt.

Die Regelung von § 8 erhält folgenden Wortlaut:

Diese Benutzerordnung wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 14.12.2021 beschlossen und tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 30.10.2019 außer Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Ordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

63533 Mainhausen, den 21.12.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen

Frank Simon, Bürgermeister