Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“ im Ortsteil Zellhausen
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen hat am 23.06.2020 gem. §§ 5 und 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, zuletzt geändert am 07.05.2020 (GVBl. S. 318), den Beschluss gefasst (Beschluss-Nr.: 2020-0146), den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Logistik“ im
Ortsteil Zellhausen nebst Begründung zu billigen und öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Flurstück 65 in Flur 6 der Gemarkung Zellhausen.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 27.03.2020 (BGBl. I S. 3789), wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Logistik“ (i. d. F. v. 04.06.2020) mit dazugehöriger Begründung und den wesentlichen Gutachten in der Zeit
vom 22.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020
im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Zellhausen, Rheinstraße 3,
während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
Montag | 8.30 - 12.00 Uhr | 13.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 7.30 - 12.00 Uhr | 13.00 - 15.00 Uhr |
Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Aufgrund der Corona-Krise ist nach vorheriger Vereinbarung auch eine Einsichtnahme außerhalb der vorgenannten Zeiten möglich. Eine Terminvereinbarung hierfür ist per E-Mail an f.herr@mainhausen.de oder telefonisch unter 06182/8900-0 möglich.
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Mainhausen unter www.mainhausen.de/bauleitplanung abgerufen werden.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Mainhausen, den 15.07.2020
Torsten Reuter, Erster Beigeordneter