Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Westliche Bahnhofstraße“ hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegun

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Westliche Bahnhofstraße“ im Ortsteil Zellhausen nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit  

vom 08.07.2019 bis 09.08.2019

im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Mainflingen, Humboldtstraße 46 - 48, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

montags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

dienstags
von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

mittwochs
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags
von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Mainhausen unter Bau, Umwelt & Abfall / Hochbau, Gemeindeentwicklung / Bauleitplanung abgerufen werden.

Im Geltungsbereich liegen ausschließlich die Grundstücke Gemarkung Zellhausen Flur 4 Nr. 74 bis 76 (diese liegen unmittelbar westlich des Anwesens Bahnhofstraße 149) sowie die an diese Grundstücke angrenzenden Teilabschnitte der Bahnhofstraße.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ruth Disser, Bürgermeisterin

Mainhausen, den 29.06.2019