Pressemeldungen

Amtliche B E K A N N T M A C H U N G der Gemeinde Mainhausen

Betrifft: Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2018

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.

 

Die für den Bereich der Gemeinde Mainhausen ermittelten Bodenrichtwerte liegen gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom

  1. Mai bis 06. Juni 2018

während der Dienststunden bei der Gemeinde Mainhausen zur Einsicht offen.

Die zum Stichtag 01.01.2018 ermittelten Bodenrichtwerte können zudem voraussichtlich ab Mitte Mai 2018 kostenfrei auf der Internetseite www.boris.hessen.de im Bodenrichtwertinformationssystem für das Land Hessen eingesehen werden.

Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Kreises Offenbach

Der Vorsitzende
gez. Schoeneck

 

Mainhausen, 02.05.2018
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen

Disser, Bürgermeisterin