Amtl.Bekanntnmachung der Gemeinde Mainhausen: Straßenbaumaßnahme "Heinrich-Heine-Straße", Gemarkung Zellhausen
hier: Beschlussfassung über die Abschnittsbildung
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen hat in seiner Sitzung am 20.08.2012 gemäß § 11 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit § 1 ff der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Mainhausen vom 31.03.2010 (StrBS), die Abschnittsbildung der Verkehrsanlage „Heinrich-Heine-Straße von der Babenhäuser Straße bis zur Rathausstraße“ beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mainhausen, den 19.10.2012
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Mainhausen
Disser
Bürgermeisterin
hier: Beschlussfassung über die Fertigstellung
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen hat in seiner Sitzung am 20.08.2012 gemäß § 11 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit § 1 ff der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Mainhausen vom 31.03.2010 (StrBS), die Fertigstellung der Verkehrsanlage „Heinrich-Heine-Straße von der Babenhäuser Straße bis zur Rathausstraße“ beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mainhausen, den 19.10.2012
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Mainhausen
Disser
Bürgermeisterin