Amtl. Bekanntmachung
Bebauungsplan "Ginkgoring"
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Ginkgoring“ im Ortsteil Mainflingen nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in der Zeit
vom 15.10.2012 bis 17.11.2012
im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Mainflingen, Humboldtstraße 46, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
dienstags
von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
mittwochs
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags
von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Bebauungsplan besteht aus den Teilplänen A und B.
Der Geltungsbereich des Teilplanes A umfasst das Flurstück Gemarkung Mainflingen Flur 4 Nr. 373/5, welches nordwestlich des Anwesens Eichenstraße 1 liegt.
Der Geltungsbereich des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Mainflingen Flur 4 Nr. 399 und 409, welche - östlich des Ginkgoringes und nördlich der Ahornstraße - zwischen den Anwesen Buchenstraße 1 bis 17 (nur ungerade Hausnummern) im Norden und dem Seniorenheim „Aurelius-Hof“ im Süden liegen.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um innerhalb des Plangebietes der Nachfrage nach Wohnbauflächen sowie insbesondere Flächen für „betreutes Wohnen“ nachzukommen (Teilplan B).
Darüber hinaus soll in Ergänzung an den bereits vorhandenen Bestand die Errichtung einer Garage planungsrechtlich gesichert werden (Teilplan A)
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Mainhausen
Mainhausen, den 28.09.2012
Ruth Disser, Bürgermeisterin