Änderungen in der Hessischen Fischereiverordnung
Die neue Fischereiverordnung in Hessen sieht neue Regeln für Angler und Vereine vor. Insbesondere im Bereich der Schonzeiten und der Mindestmaße gab es einige gravierende Änderungen.
Die Gemeinde Mainhausen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die einen gültigen Fischereischein besitzen, sich umgehend mit dem Ordnungsamt Mainhausen, Rathaus Zellhausen, Frau Triefenbach, Zimmer 9, Tel. 8900-66 in Verbindung zu setzen bzw. ihren Fischereischein dort vorzulegen, damit dieser mit einem aktuellen Aufkleber versehen werden kann.
Bei abgelaufenen Scheinen muss zur Verlängerung oder Neuausstellung ein Antrag ebenfalls bei Frau Triefenbach gestellt werden. Dieser sollte bis spätestens 14.03.2017 beantragt worden sein!
In der Zeit vom 20.03.2017 bis voraussichtlich 21.04.2017 KÖNNEN KEINE ANTRÄGE BEARBEITET WERDEN!
Ebenfalls hiervon betroffen sind Personen, die einen neuen Parkausweis zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte benötigen.