A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
der Gemeinde Mainhausen in der Offenbach-Post am Freitag, den 08. Mai 2009
Betrifft: Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2009
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 gemäß
§ 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.
Die für den Bereich der Gemeinde Mainhausen ermittelten Bodenrichtwerte liegen gemäß
§ 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom
11. Mai 2009 bis 11. Juni 2009
während der Dienststunden bei der Gemeinde Mainhausen zu jedermanns Einsicht offen.
Auch nach Ablauf dieser Frist hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Europaplatz 5, 64293 Darmstadt (Telefon: 06151 / 5004-200) oder
Tiergartenstraße 7B, 64646 Heppenheim (Telefon: 06252 / 127-275)
Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
und sonstige Wertermittlungen
für den Bereich des Kreises Offenbach
Der Vorsitzende
gez. Pilz,
Ltd. Vermessungsdirektor
Für den Gemeindevorstand
der Gemeinde Mainhausen
Ruth Disser, Bürgermeisterin 63533 Mainhausen, den 08. Mai 2009