Kinderkino
Das Kinderkino ist eine Veranstaltungsreihe von Oktober bis März in der Gemeinde Mainhausen ausschließlich für "Kinder und Jugendliche". Das "offene Angebot" wird vom Fachbereichs Jugend & Soziales abwechselnd in beiden Ortsteilen umgesetzt.
Die Filmvorführungen in kinoähnlicher Atmosphäre richten sich an Kinder und Jugendliche der Altersgruppe ab 8 bis 16 Jahre.
Die jeweilige FSK Freigabe und BJF Empfehlung sollte berücksichtigt werden. Es werden ausgesuchte Filme präsentiert, die sich mit der Lebenswelt von Kindern befassen, ihren Träumen, Wünschen und Ängsten.
Zum Selbstkostenpreis werden Getränke und Knabbersachen angeboten. Der Eintritt ist frei.
Termine 2023
Termine | Uhrzeit | Treffpunkt |
28.01.2023 | 15.30 - 18.00 Uhr |
Altes Rathaus Zellhausen |
25.02.2023 | 15.30 - 18.00 Uhr |
OT Mainflingen - Haus Spessartblick, Ahornstraße 28 |
25.03.2023 | 15.30 - 18.00 Uhr |
Altes Rathaus Zellhausen |
28.10.2023 | 15.30 - 18.00 Uhr |
OT Mainflingen - Ort wird noch bekannt gegeben |
25.11.2023 | 15.30 - 18.00 Uhr |
Altes Rathaus Zellhausen |
Welche Filme werden gezeigt?
Liebe Kinder, liebe Eltern,
aus rechtlichen Gründen dürfen die Veranstaltungen mit dem jeweiligen Filmtitel nicht öffentlich beworben werden. Da wir aber immer schon wissen, welcher Film in der nächsten Reihe gezeigt wird, sagen wir es Euch immer gerne beim Kinderkino selbst. Interessierte erhalten aber auch nähere Informationen zum Kinderkino beim FB Jugend & Soziales unter Telefon 06182 / 890079.
"Wir fotografieren während der Veranstaltung zum Zwecke der Veröffentlichung auf unserer Homepage, Instagram und Facebook. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, auf denen auch Sie oder/und Ihr Kind abgebildet sind. Wenn Sie das nicht möchten, teilen Sie dies bitte unserem Fotografen oder unseren Mitarbeitern mit!"
Datenschutz
»Kinderkino« ist ein Angebot im Sinne der Offenen Kinder & Jugendarbeit und daher ist es den Teilnehmern freigestellt, wie und wann sie den Veranstaltungsort verlassen.
Die Verantwortung liegt bei den Personensorgeberechtigten.