Kinderreisepass

- Terminvereinbarung erforderlich -

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2021 für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Hinweis:
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.

Antrag und Einverständnis