Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mainhausen

Nach § 7 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Gemeinde Mainhausen verpflichtet, öffentliche Bekanntmachungen in einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung, in einem Amtsblatt oder im Internet, zu veröffentlichen.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Mainhausen werden nach Änderung der Hauptsatzung zum 01.02.2023 auf dieser Internetseite bereitgestellt. Auf die öffentlichen Bekanntmachungen wird jeweils in der Offenbach-Post unter nachrichtlichem Hinweis auf die gemeindliche Internetseite und unter Angabe des Bereitstellungstages hingewiesen.
Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht für Wahlen und Abstimmungen. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in der Offenbach-Post.

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